Hauptinhalt

Offenlegung Interessenbindungen Gemeinderat Ermensee

16. April 2025

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Interessenbindungen der Gemeinderatsmitglieder zu veröffentlichen. Bei Amtsantritt haben die gewählten Ratsmitglieder die Interessenbindungen (berufliche Tätigkeit und Arbeitgeberin, Leitungstätigkeiten in juristischen Personen, Leitungsfunktionen und dauernde Beratungs- und Expertentätigkeiten (inkl. Vereine) sowie politische Ämter inkl. Verbandsleitungsmandate) bekannt zu geben. Auf eine weitergehende Veröffentlichung der Interessenbindungen für Kommissionsmitglieder wird verzichtet.

Die Interessenbindungen der Gemeinderatsmitglieder sind ab sofort auf unserer Website unter der entsprechenden Person ersichtlich.