Haupinhalt

Prämienverbilligung

Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen werden Prämienverbilligungen für die Krankenpflegeversicherung gewährt. Durch die Verbilligung der Prämien soll den anspruchsberechtigten Personen ein angemessener Versicherungsschutz zu finanziell tragbaren Bedingungen gewährleistet werden.

Zuständig für die Prämienverbilligung im Kanton Luzern ist die Ausgleichskasse Luzern. Der Anspruch ist mit dem offiziellen Anmeldeformular jedes Jahr neu und bis spätestens am 31. Oktober des Vorjahres geltend zu machen.

Die Anmeldung für die Prämienverbilligung kann direkt online eingegeben oder bei der Ausgleichskasse Luzern und bei der AHV-Zweigstelle Ermensee beantragt werden.

Bei Fragen können Sie sich gerne an die AHV-Zweigstelle Ermensee oder an die Ausgleichskasse Luzern, Hotline: 041 209 01 51, wenden.

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