Haupinhalt
Todesfall
Wir unterstützen die Hinterbliebenen in Todesfällen bei der Koordination zwischen den verschiedenen Behörden.
Meldung des Todesfalles
- Die Angehörigen werden gebeten, sich bei einem Todesfall zu Hause möglichst sofort mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung bei der Gemeindeverwaltung zu melden. Die Gemeindeverwaltung meldet anschliessend dem Zivilstandsamt den Todesfall.
- Bei einem Todesfall im Spital oder in einem Heim erfolgt die Kommunikation direkt von dort aus an das zuständige Zivilstandsamt.
Die angefügten Merkblätter geben Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Schritten im Zusammenhang eines Todesfalles.
Name | |||
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Merkblatt - Todesfall was tun (PDF, 308.5 kB) | Download | 0 | Merkblatt - Todesfall was tun |
Merkblatt für Erben (PDF, 358.19 kB) | Download | 1 | Merkblatt für Erben |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Teilungsamt | 041 917 23 10 | gemeindeverwaltung@ermensee.ch |