Haupinhalt
Einwohnerkontrolle - eUmzug
Um eUmzug nutzen zu können, müssen sie volljährig und handlungsfähig sein. Dieser Dienst steht Personen mit Wochenaufenthalt nicht zur Verfügung.
Für ausländische Staatsangehörige ist der Gebrauch von eUmzug nur bei einem Umzug innerhalb des gleichen Kantons möglich. In den anderen Fällen hat die Anmeldung persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle zu erfolgen.
eUmzugCH dient der Erfüllung der persönlichen Meldepflicht bei Umzug von Privatpersonen innerhalb der Schweiz. Gemäss Gesetz beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung. Die Benutzung von eUmzugCH ist freiwillig und führt zu keinen Mehrkosten.
Aktionen
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 041 917 23 10 | gemeindeverwaltung@ermensee.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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