Haupinhalt
Hauskehricht und Sperrgut bis 1.50 m
Verpackungsmaterial, Kunststoff, Schaumstoffpolstergruppen, etc. sowie Sperrgut nicht über 1.50 m und 24 kg können mittels Hauskehricht entsorgt werden.
Der Kehricht wird nur mitgenommen, wenn die Abfallsäcke mit den offiziellen Gebührenmarken des Gemeindeverbandes für Abfallentsorgung Luzern-Landschaft (GALL) versehen sind oder wenn der Kehricht im Container mittels Wägechip gewogen werden kann. Container ohne Wägechip werden nur mit Gebührensäcken geleert.
Wie viele Gebührenmarken braucht ein Sack:
17-Liter-Sack, 1/2 Marke
35-Liter-Sack, 1 Marke
60-Liter-Sack, 2 Marken
110 Liter-Sack, 3 Marken.
Für die Kehrichtabfuhr ist die Firma Leisibach Entsorgungs AG, Hochdorf, 041 914 24 26 zuständig. Wägechip können ebenfalls dort bestellt werden.
Kehricht ab 07.00 Uhr bereitstellen.