Haupinhalt

Protokoll Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2024

19. Juni 2024

Bekanntmachung (§ 115 Stimmrechtsgesetz)

Das Versammlungsbüro hat das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom Montag, 10. Juni 2024, nach den Vorschriften von § 114 des Stimmrechtsgesetzes geprüft und genehmigt.

Die Protokollführung kann innert 10 Tagen seit diesem Anschlag durch Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat angefochten werden.

Die Stimmberechtigten können die Protokolle der Gemeindeversammlungen jederzeit beim Gemeindeschreiber einsehen.

6294 Ermensee, 19. Juni 2024

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