Haupinhalt
Alimentenhilfe
Wer Unterhaltszahlungen vom geschiedenen oder getrenntlebenden Partner für sich oder seine Kinder nicht vereinbarungsgemäss erhält, kann sich an die Regionale Alimentenfachstelle Hochdorf wenden. Diese klärt ab, ob Anspruch auf Bevorschussung der Kinderalimente besteht und/oder ob sie Unterstützung beim Inkasso der ausstehenden Forderungen leisten kann.
Name | Telefon | Kontakt |
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Regionale Alimentenfachstelle Hochdorf | 041 914 17 45 | alimente@hochdorf.ch |