Haupinhalt
Prämienverbilligung Anmeldung
Die Prämienverbilligung ist bis zum 31. Oktober des Vorjahres anzumelden. Melden Sie sich erst später an, erhalten Sie die Prämienverbilligung nur für die darauf folgenden Monate. Eine rückwirkende Anmeldung ist nicht möglich.
Nach der Anmeldung bekommen Sie einen Entscheid. Darin steht, ob Sie Anspruch haben und wie gross dieser ist.
Aktionen
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
AHV-Zweigstelle | 041 917 23 10 | gemeindeverwaltung@ermensee.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
---|
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|